Bad und Heizung sanieren mit Kopp Neunburg

Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Neues Gebäudeenergiegesetz - was nun?

Informieren Sie sich jetzt mit Kopp Neunburg!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) wurde beschlossen und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Energienutzung sowie Klimaschutz dar, indem es strengere Vorgaben für den Energieverbrauch von Gebäuden einführt.


Diese Gesetzesänderungen erfordern eine Anpassung der Heizsysteme, um den neuen Standards gerecht zu werden und gleichzeitig den Komfort in den Gebäuden zu erhalten.

Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie mehr über die Auswirkungen und die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes wissen wollen

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Über uns,Thomas Kopp, Geschäftsführer Kopp Neunburg, Thomas Kopp Geschäftsführer, Kopp Badezimmer, Kopp Heizung, Kopp Bad Solar Heizung

Wir von Kopp Neunburg sind Ihr Spezialist für Pelletheizsysteme und Wärmepumpen und sind deswegen optimal geeignet, um Ihnen bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetz zu helfen.

 

Mit einem tiefen Einblick in die neuesten Technologien und Lösungen für effiziente, umweltfreundliche Wärmeerzeugung, sowie über die neue Heizungsförderung, wollen wir Sie beraten.

 

Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen und gemeinsam die Zukunft der Gebäudeenergieeffizienz zu gestalten.

Das gilt für Neubauten und Bestandsgebäude

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Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme

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Neue Förderung für den Heizungstausch

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtet die Bundesregierung ab 2024 alle neuen Heizungen zur Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien. Um diesen Umstieg zu erleichtern, wurde Heizungsförderung überarbeitet. Die Auftragsstellung erfolgt jetzt über die KfW. In besonderen Fällen weiterhin über die BEG

  • Grundförderung von 30%: Für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
  • Zusätzliche Boni: Bis zu 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen und ein Zuschlag von 2500 Euro für Biomasseheizungen mit niedrigen Emissionen.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20% für den frühzeitigen Austausch ineffizienter Heizungen, mit sinkendem Bonus nach 2028.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen.
  • Kumulierbare Boni: Gesamtförderung von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben.
  • Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie Dämmung und Heizungsoptimierung.
  • Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.
  • Anträge bei der KfW für Heizungstausch und beim BAFA für Effizienzmaßnahmen.
  • Übergangsregelung bis zum 31. August 2024 ermöglicht die Nutzung neuer Fördersätze.
  • Technische Antragstellung ab 27. Februar 2024 bzw. 1. Januar 2024 je nach Förderprogramm.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden müssen. Es dient dazu, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen voranzutreiben.

Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es großzügige Übergangsfristen. Diese ermöglichen eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung.

Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über die vorhandenen und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort. Sie hilft bei der individuellen Entscheidung bezüglich der zu wählenden Heiztechnologie.

Das GEG ermöglicht pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen für den Fall einer irreparablen Heizungshavarie. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.

Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten sowie weitere Förderungen, die vom Einkommen abhängig sind. Maximal sind 70 Prozent Förderung möglich.

Beim Heizungstausch gibt es verschiedene technologische Optionen, darunter Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen und Solartechnik. Wir von Kopp Neunburg sind Ihre Ansprechpartner, wenn Sie einen Heizungstausch auf Grundlage des GEG wünschen.

19. März 2024

Datum

Amberger Str. 9,
92431 Neunburg vorm Wald

Ort

Um 19:00 Uhr

Uhrzeit

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